Krisengeschäft Restrukturierung – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als zentrale Stabilitätsanker gefragtRestrukturierung 2024 und 2025 wesentlicher Umsatztreiber | Hoher Bedarf seitens Automobilindustrie, Immobilienwirtschaft, Anlagen- und Maschinenbau sowie Handel | Lünendonk empfiehlt für 2026 stärkere Befassung mit Wachstums- und Performanz-Projekten | Neue Lünendonk-Studie 2025 verfügbar Weiterlesen Krisengeschäft Restrukturierung – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als zentrale Stabilitätsanker gefragt
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CSRD Omnibus: Weniger ESG-Pflichten, mehr strategischer Beratungsbedarf Mit dem am 26. Februar 2025 veröffentlichten CSRD Omnibus-Vorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Unternehmen von übermäßigen Berichtspflichten zu entlasten und regulatorische Prozesse zu vereinfachen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sollen von den Anpassungen profitieren. Gleichzeitig ergeben sich für die Beratungs- und Prüfungsbranche neue strategische und operative Herausforderungen. CSRD Omnibus: Weniger Berichtspflichten, neue Anforderungen Kern des Vorschlags ist die Anhebung der Schwellenwerte: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und niedrigeren Umsatz- bzw. Bilanzsummen sollen künftig nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Rund 80 Prozent der bisher verpflichteten Unternehmen wären dadurch befreit – und benötigen keine umfassenden Nachhaltigkeitsberichte mehr. Für ESG-Beratungen bedeutet dies zunächst einen Rückgang standardisierter Dienstleistungen im KMU-Segment. Gleichzeitig entfallen Aufgaben wie Lieferkettenanalysen, sektorbezogene Standards oder detaillierte EU-Taxonomie-Berichte – zumindest formal. Foto: stock.adobe.com/wutzkoh Strategiewechsel: Fokus auf Großunternehmen Die CSRD Omnibus betrifft nicht alle gleichermaßen. Große Unternehmen bleiben weiterhin in der Pflicht, jedoch mit vereinfachten Vorgaben. Dazu gehören: Reduktion der ESG-Datenpunkte um 25 Prozent Wegfall sektorspezifischer Berichtspflichten Beibehaltung der „Limited Assurance“ statt Einführung der „Reasonable Assurance“ Lockerung der Lieferkettenprüfung im Einklang mit der überarbeiteten CSDDD-Richtlinie Berichtspflicht für Welle-2- und Welle-3-Unternehmen erst ab 2027 Diese Änderungen führen zu einem strategischen Shift: Der Beratungsfokus liegt nun klar auf Großunternehmen und deren ESG-Positionierung – idealerweise eingebettet in übergeordnete Transformations- und Innovationsstrategien. Neue Chancen für Prüfungs- und Beratungsunternehmen Auch wenn weniger ESG-Berichte erstellt oder geprüft werden müssen, entstehen neue Handlungsfelder für Prüfungs- und Beratungsunternehmen. Viele KMUs, die künftig nicht mehr formal berichtspflichtig sind, streben dennoch freiwillige Offenlegung an – etwa zur Positionierung gegenüber Kunden oder Kapitalgebern. Hier ist Unterstützung gefragt bei der Auswahl relevanter Kennzahlen und der ESG-Kommunikation. Zudem bleiben komplexe Themen wie die EU-Taxonomie oder die Umsetzung der CSDDD relevant. Fachliche Begleitung wird weiterhin benötigt, insbesondere bei der Integration in bestehende Strukturen. Und auch der Schulungsbedarf steigt – Prüfungs- und ESG-Teams müssen auf veränderte Anforderungen vorbereitet werden. Nachhaltigkeit bleibt auf der Agenda Obwohl der CSRD Omnibus die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert, bleibt das Thema Nachhaltigkeit präsent – in Marktanforderungen, in Lieferketten und in Investorenbewertungen. Beratungs- und Prüfungsunternehmen sollten diese Entwicklung nutzen, um ihre Positionierung zu schärfen und neue, spezialisierte Angebote zu entwickeln. Langfristig wird sich der Markt für ESG-Dienstleistungen voraussichtlich konsolidieren – zugunsten der Anbieter, die regulatorische Entwicklungen frühzeitig verstehen und diese in ganzheitliche ESG-Strategien überführen können. Reine Umsetzungsberatung dürfte an Bedeutung verlieren, während strategische Beratung, die Integration regulatorischer Anforderungen in Geschäftsmodelle sowie freiwillige ESG-Initiativen an Relevanz gewinnen dürften. Jedoch: Noch ist der CSRD Omnibus nur ein Vorschlag der EU-Kommission. Bevor die Änderungen wirksam werden, müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU zustimmen. Erst danach erfolgt die nationale Umsetzung. Jetzt Kontakt aufnehmen Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Ich interessiere mich für:Vortrag, Moderation, WorkshopAnalyst Call, OrientierungBenchmarks, WettbewerbsanalyseStudienpartnerschaftAnrede (persönlich) *FrauHerrDiversVorname *Nachname *E-Mail-Adresse *UnternehmenNachrichtDSGVO-Einverständnis *Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden *Absenden