Jetzt die Weichen stellen: ESG-Reporting nimmt nun auch den Mittelstand in die Pflicht

06.12.2022 – Mindelheim

Nun ist es amtlich: Die ESG-Reporting-Pflicht kommt. Das Europäische Parlament hat am 10. November 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Die EU strebt mit der Richtlinie ein einheitliches und verbindliches Rahmenwerk an, das Greenwashing beenden und die soziale Marktwirtschaft der EU stärken soll. Unternehmen werden künftig mit der regelmäßigen Offenlegung von Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns stärker zur Rechenschaft gezogen.

Welche Unternehmen sind vom ESG-Reporting betroffen – und wann?

Mit der CSRD fallen künftig deutlich mehr Unternehmen unter die Anwendungspflicht einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die bislang schon verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten die neuen Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr 2024. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind dann neu alle Unternehmen in der EU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, welche mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
  • und/oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
  • und/oder mehr als 20 Millionen Euro Gesamtvermögen
Foto: stock.adobe.com/metamorworks

Ab 2026 sind zudem alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen betroffen.

Was mittelständische Unternehmen jetzt angehen müssen

Mittelständische Unternehmen sind gefordert, jetzt die Weichen zu stellen, um rechtzeitig auskunftsfähig zu sein. Denn: Wer die Berichtspflicht ignoriert oder ihr unzureichend nachkommt, wird mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Es liegt nahe, dass Unternehmen die neuen Richtlinien zunächst vor allem als lästige Pflicht empfinden. Sie werden gut daran tun, die auferlegten Darlegungspflichten auch als Chance zu begreifen.

Die sorgfältige ESG-Berichterstattung wird die Positionierung als nachhaltiges Unternehmen stark unterstützen. Darauf legen nicht nur Finanzinvestoren und Shareholder ein verstärktes Augenmerk. Auch die eigenen Kunden – egal ob B2B oder B2C – beziehen das „grüne“ Handeln und Auftreten eine Unternehmen immer mehr in ihre Kaufentscheidung ein. Und  zu guter Letzt: In Zeiten von Fachkräftemangel und einem steten Kampf um die besten Talente ist ein grünes Image für die Arbeitgeberattraktivität sicherlich ein großes Plus.

Lünendonk hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach das kostenfrei erhältliche Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“ erstellt, das die komplexe Situation einfach darstellt und Unternehmen praxisnah die nächsten Schritte aufzeigt.

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