Greensill Bank AG: BaFin eröffnet Insolvenzverfahren

29.03.2021 – Mindelheim

Ein neuer Bankenskandal erschüttert Deutschland und führt nach dem Wirecard-Fall zu weiterer Kritik an der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Am 3. März 2021 erließ die BaFin aufgrund drohender Überschuldung gegenüber der Greensill Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Der Kundenverkehr wurde geschlossen. Auch die Entgegenahme von Zahlungen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind, wurden verboten (sog. Moratorium). Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) wies bereits ab Ende 2019 auf Probleme bei der Greensill Bank hin.

Die Greensill Bank AG lockte mit außergewöhnlich hoch verzinsten Tages- und Festgeldangeboten. Der Jahresabschluss 2019 zeigt den Erfolg des Models: Die Kundenverbindlichkeiten beliefen sich Ende 2019 auf stolze 3,3 Milliarden Euro. Allein zwischen 2017 und 2019 hatte sich die Bilanzsumme auf 3,8 Milliarden Euro verzehnfacht. Die Geschäfte des Geldhauses wurden jedoch seit Anfang März von den Turbulenzen beim Mutterkonzern Greensill Capital überschattet. Die britisch-australische Finanzgesellschaft steuerte auf einen Notverkauf zu und begab sich am 8. März 2021 in die Insolvenz.

In Deutschland eröffnete das Amtsgericht Bremen auf Antrag der BaFin am 16. März das Insolvenzverfahren gegen die Greensill Bank, gleichzeitig stellte die Finanzaufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest. Die ersten Anleger erhalten derzeit ihre Einlagen bei der Bremer Bank zurück. Ausgenommen von der Einlagensicherung sind rund 50 Kommunen, die nun darauf hoffen, als Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens zumindest einen Teil ihrer Geldanlage zurückzubekommen.

Zwischenzeitlich ist auch der Abschlussprüfer Ebner Stolz ins Visier der Aufsicht geraten.

Foto: adobe.stock.com/peshkov

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