19.07.2024 – Mindelheim
15.000 Unternehmen in Deutschland sind künftig verpflichtet, in ihrem Lagebericht detaillierte Informationen zu rund 1.000 Datenpunkten über die Umwelt-, Arbeits- und Sozialauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen. Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen betroffene Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten erstmals von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen. Damit sind indirekt auch Dienstleister und unmittelbare Lieferanten berichtspflichtiger Unternehmen betroffen, die Auskunft in Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen geben müssen.
Facility Management ist essenziell für CSRD-Reporting
Ohne das Facility Management ist diese Mammutaufgabe für Unternehmen nicht zu stemmen: Das Gebäudemanagement ist ein essenzieller Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Viele der berichtspflichtigen Daten stehen in direktem Zusammenhang mit der Gebäudeleistung, wie beispielsweise der Energie- und Wasserverbrauch, Kennzahlen zu CO2-Emissionen, Abfallmanagement sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie dienen als wertvolle strategische Entscheidungsgrundlage, und mit der richtigen Herangehensweise und den passenden (digitalen) Instrumenten wird Nachhaltigkeitsmanagement in den Unternehmen – auch dank der Expertise der Gebäudemanager – nicht nur machbar, sondern zahlt sich letztendlich auch wirtschaftlich aus.
CSRD – Was ist für Unternehmen und Dienstleister nun zu tun?
Was ist angesichts der CSRD-Berichtspflicht nun für Unternehmen zu tun? Und was bedeutet das für das Facility Management und die Dienstleistungen? Lünendonk hat Antworten auf diese Fragen im Whitepaper „Facility Services und die Corporate Sustainability Reporting Directive“ zusammengestellt. Das Paper setzt die erfolgreiche Reihe „Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in der Gebäudereinigung“ fort.
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