ESG-Berichterstattung – das große Los für Wirtschaftsprüfer?

05.04.2022 – Mindelheim

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission sind ab 2023 deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Kapitalgesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen müssen künftig eine eigene ESG-Berichterstattung ablegen. Laut dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) betrifft dies in Deutschland rund 15.000 Firmen – bisher lag die Zahl der berichtspflichtigen Gesellschaften bei rund 500 Großunternehmen.

Prüfer erwarten mehrheitlich zunehmende Bedeutung von ESG-Leistungen

Angesichts dieses immensen Beratungs- und Prüfbedarfs in der nicht-finanziellen Berichterstattung stellen sich WP-Gesellschaften auf eine hohe Nachfrage ein. Vor allem auch mittelständische Prüfer haben das Potenzial erkannt. Laut einer Umfrage der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) in Bonn für das Manager Magazin unter mittelständischen Wirtschaftsprüfern gaben mehr als 80 Prozent an, die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten werde in den kommenden fünf Jahren an Bedeutung gewinnen, 19 Prozent gehen gar von einem sehr starken Effekt aus.

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ESG-Berichterstattung: Anspruchsvoll, noch vage und chancenreich

Haben die Wirtschaftsprüfer nun das große Los gezogen, da die Mandanten um deren Beratungs- und Prüfleistungen gar nicht umhinkommen? Unbestritten ist, dass der Aufwand für die Nachhaltigkeitsprüfung enorm ist – nicht nur für die Unternehmen, sondern auch die Prüfer. Die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks eines Unternehmens ist zunächst keine Kompetenz eines Wirtschaftsprüfers – zumindest war sie es bisher nicht. Hinzu kommen neben den Umweltaspekten die Themen Social und Governance, die geprüft werden müssen – und noch lassen detaillierte Regularien aus Brüssel auf sich warten, was nach welchen Kriterien auditiert werden soll.  Dennoch: Die mit der ESG-Berichterstattung verbundenen Chancen für die WP-Gesellschaften sind riesig. Manch kleinere Kanzlei wird die erforderlichen Beratungsleistungen in Sachen Nachhaltigkeit möglicherweise nicht ohne externe Expertise leisten können. Dennoch bietet sich gerade für mittelständische Prüfer die Möglichkeit, sich als Experte für CSR-Reporting zu positionieren. Und für die die gesamte Prüfungsbranche könnte sich der „grüne Anstrich“ angesichts von Nachwuchsproblemen und Fachkräftemangel als weiteres Plus erweisen.

Welchen Stellenwert große und kleine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften Nachhaltigkeit und ESG beimessen wird auch Thema der neuen Lünendonk®-Studie 2022 „Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland“ sein, die voraussichtlich im August veröffentlicht wird.

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