DIFIN – der digitale Finanzbericht

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Frank Fiolka

Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand

ist Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer. Als Vorstandsvorsitzender leitet er seit 23 Jahren die DOMUS AG. Neben seiner langjährigen Berufserfahrung in Prüfung und Beratung mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft lehrt er zudem seit 2013 an der EBZ Business School Bochum als Honorarprofessor und geht auch darüber hinaus weiteren Referententätigkeiten nach.

Frank Fiolka

ist gelernter Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und gelernter Diplom-Kaufmann. Seit 2001 ist er als Prokurist bei der DOMUS AG in Berlin tätig. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Jahresabschlussprüfungen für Wohnungsunternehmen, Immobilien- und Unternehmensbewertungen sowie die interne Revision.

Der Prozess der Digitalisierung von Pflichtberichten der Unternehmen setzt sich fort. Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach zeitgemäßen und digitalen Lösungen gestiegen, vielmehr wurde das Thema der Digitalisierung durch die Pandemie weiter entfacht.

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt nun bereits seit 2006 im elektronischen Bundesanzeiger, das Finanzamt will Jahresabschlüsse seit 2012 nur noch als E-Bilanz. Künftig wollen nun auch die Banken Jahresabschlüsse ihrer Kreditnehmer auf digitalem Wege – als digitalen Finanzbericht. Hintergrund des digitalen Finanzberichts ist zunächst, dass Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen.

Unternehmen, die einen Kredit aufnehmen möchten oder aufgenommen haben, müssen deshalb ihren Jahresabschluss bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen, die ihn analysiert und der Kreditwürdigkeitsprüfung zugrunde legt. Bisher wurde der Jahresabschluss dazu – meist zusammen mit dem Prüfungsbericht – per Post zur Bank geschickt. Dort wurde der ursprünglich digital erstellte Jahresabschluss anschließend wieder abgetippt, damit er elektronisch ausgewertet werden konnte.

Verfahrensschritte digitaler und analoger Prozess im Vergleich
Verfahrensschritte digitaler und analoger Prozess im Vergleich

Unternehmen, die einen Kredit aufnehmen möchten oder aufgenommen haben, müssen deshalb ihren Jahresabschluss bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen, die ihn analysiert und der Kreditwürdigkeitsprüfung zugrunde legt. Bisher wurde der Jahresabschluss dazu – meist zusammen mit dem Prüfungsbericht – per Post zur Bank geschickt. Dort wurde der ursprünglich digital erstellte Jahresabschluss anschließend wieder abgetippt, damit er elektronisch ausgewertet werden konnte.

Es liegt auf der Hand, dass Digitalisierung im Jahr 2020 so nicht mehr aussehen sollte. Seit 2018 stellen Banken und IT-Dienstleister ihre Prozesse und Anwendungen auf den neuen, bundesweit einheitlichen Standard des digitalen Finanzberichts um, der eine medienbruchfreie Übertragung des Jahresabschlusses an die Bank ermöglicht. Das System folgt dabei dem Motto: einmal digital, immer digital. In der Liste der fast 900 am digitalen Finanzbericht teilnehmenden Banken finden sich neben fast allen Sparkassen und Volksbanken inzwischen auch die meisten für die Immobilienwirtschaft wichtigen Institute. Weitere Banken haben bereits angekündigt demnächst ebenfalls den digitalen Finanzbericht zu nutzen. Die Vorteile des digitalen Finanzberichts für Wohnungsunternehmen liegen auf der Hand:

  • Sicherer und dokumentierter elektronischer Übertragungsweg: Die Daten werden vor unberechtigtem Zugriff (Vertraulichkeit) und Veränderungen (Datenintegrität) geschützt.
  • Weniger administrativer und zeitlicher Aufwand: Folge sind geringere Prozesskosten und weniger Papierverbrauch.
  • Es gibt keinen fehleranfälligen Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse.
  • Es gibt nur noch einen elektronischen Verteilungsprozess für Jahresabschlüsse; diese können an Banken und Sparkassen auf dem gleichen Weg übertragen werden wie bereits an die Finanzverwaltung und den Bundesanzeiger.

Verfahren des digitalen Finanzberichts

Das Verfahren des digitalen Finanzberichts basiert auf der bereits von der elektronischen Steuerbilanz (E-Bilanz) her bekannten und bewährten XBRL-Taxonomie (eXtensible Business Reporting Language) und greift auf die dafür bereits vorhandene technische Infrastruktur zu. Der digitale Finanzbericht ist damit ein wesentlicher Baustein der »Industrie 4.0«.

Als Wirtschaftsprüfende verfügen wir über die Technologie und das Know-how zur elektronischen Übertragung von Jah-resabschlüssen im Format XBRL. Auf dieser erprobten und bewährten technischen Infrastruktur baut auch das Verfahren des digitalen Finanzberichts auf.

Schon 2019 haben uns erste Mandanten beauftragt, ihren Jahresabschluss als digitalen Finanzbericht an die Bundesbank und ihre Kreditgeber zu übermitteln. Seit 2020 liegt nun die Branchentaxonomie für Wohnungsunternehmen vor, sodass wir den digitalen Finanzbericht allen Mandanten als Dienstleistung anbieten können. Nötig ist dazu lediglich, dass Unternehmen einmalig die Teilnahme am System DiFin gegenüber ihrer Bank erklären. Der beziehungsweise die Abschlussprüfende überträgt beim digitalen Finanzbericht die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach Ende der Prüfung aus der Prüfungssoftware heraus über eine Schnittstelle an die kreditgebenden Banken. Zusätzlich wird mit dem digitalen Finanzbericht der Bank auch der mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Prüfungsbericht zugesendet. Die unsichere Versendung der Prüfungsberichte per E-Mail beziehungsweise die lästige Versendung gebundener Prüfungsberichte per Post an die Banken haben damit ein Ende.

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