24.07.2019 – Mindelheim
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Top 10 sind 2018 deutlich langsamer gewachsen als in den Vorjahren (+5,7%)
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Branche blickt dennoch optimistisch in die Zukunft, da der IT-Fachkräftemangel absehbar anhält
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Arbeitnehmerüberlassung ist zunehmend wichtiger, wird allerdings von vielen IT-Freelancern abgelehnt
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Lünendonk®-Liste „IT-Freelancer-Agenturen“ ab sofort kostenfrei verfügbar unter www.luenendonk.de
Der IT-Freelancer-Markt zählt seit fast zehn Jahren zu einem der wachstumsstärksten in der deutschen Wirtschaft. Lag das Umsatzvolumen der zehn führenden IT-Freelancer-Agenturen mit Dienstleistungen rund um Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern im Jahr 2008 noch bei gerade einmal 1 Milliarde Euro, sind es 2018 bereits über 2,4 Milliarden Euro. Gegenüber den in den letzten fünf Jahren durchschnittlich erzielten Steigerungsraten von 13,1 Prozent stellt das zurückliegende Geschäftsjahr 2018 mit einem Wachstum von nur 5,7 Prozent eine Ausnahme dar. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Lünendonk®-Liste und -Studie 2019 „Der Markt für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern in Deutschland“.
Etwas stärker wuchsen die IT-Freelancer-Agenturen mit anderen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Arbeitnehmerüberlassung, sodass sich der Gesamtumsatz in Deutschland im Schnitt um 7,5 Prozent erhöhte. Hintergrund ist die rechtliche Unsicherheit, die auf Kundenseite durch die im April 2017 in Kraft getretene Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geschaffen wurde. Die Folge dieser Verunsicherung: Jedes 10. Kundenunternehmen möchte nach Schätzung der IT-Freelancer-Agenturen keine Freelancer mehr einsetzen. „Der Mix aus rechtlicher Unsicherheit und fehlendem Wissen auf Kundenseite hat dazu geführt, dass zahlreiche IT-Projekte nicht besetzt werden konnten und sich teils deutlich verzögern. Die Anbieter reagieren auf diese Situation mit dem Aufbau von Kompetenz, um Kunden beim rechtssicheren Einsatz von IT-Freelancern zu beraten“, beschreibt Jonas Lünendonk, Geschäftsführer der Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Mindelheim, die aktuelle Marktsituation.
Negative Auswirkungen auf deutsche Wirtschaft befürchtet
Sowohl Management- als auch IT-Beratungen klagen, nicht über ausreichende Fachkräfte mit IT-Hintergrund zu verfügen. Diese beiden wichtigen B2B-Dienstleistungsbranchen, die Kundenunternehmen maßgeblich bei der Digitalisierung unterstützen, stehen exemplarisch für den Mangel. Laut dem Bundesverband Bitkom hat der IT-Fachkräftemangel im Dezember 2018 mit rund 82.000 offenen IT-Stellen einen neuen Höchststand erreicht. Die rechtliche Unsicherheit beim Einsatz von IT-Fachkräften führt nun zu Projektverzögerungen, Verlangsamung bei der Digitalisierung deutscher Unternehmen und zu teilweiser Abwanderung der so dringend benötigten IT-Spezialisten ins Ausland. Die führenden Personaldienstleister für IT-Spezialisten vermuten, dass etwa zehn Prozent der IT-Freelancer Deutschland den Rücken kehren und im Ausland tätig werden, da eine Beschäftigung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für sie nicht in Frage kommt. „Aus Sicht der Anbieter schwächt die Reform eindeutig den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb“, so Jonas Lünendonk.
Zukünftig wird wieder ein zweistelliges Umsatzwachstum erwartet
Trotz der Schwierigkeiten, die die Reform der Arbeitnehmerüberlassung gerade für die hochqualifizierten IT-Freelancer geschaffen hat, erwarten die führenden Anbieter in den kommenden Jahren wieder ein deutliches zweistelliges Umsatzwachstum. Sie rechnen für das laufende Jahr 2019 mit einem Umsatzwachstum von 12,2 Prozent und für 2020 mit über 15 Prozent. „Die Kunden mussten 2018 lernen, dass eine Beschäftigung von hochbegehrten IT-Spezialisten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Grenzen hat“, kommentiert Jonas Lünendonk. „Teilweise kehren Kundenunternehmen daher wieder zum Einsatz von IT-Freelancern zurück. Einer aktuellen Befragung von über 120 IT-Verantwortlichen zufolge können fast zwei Drittel der Unternehmen mindestens jedes fünfte bereits budgetierte IT-Projekt nicht umsetzen, da ihnen die Fachkräfte mit IT- und Technologie-Know-how fehlen.“
Die Lünendonk®-Liste 2019 im Überblick
Auf den ersten Plätzen der aktuellen Lünendonk®-Liste „Führende Anbieter für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern in Deutschland“ gibt es wenig Bewegung. Marktführer ist weiterhin mit deutlichem Abstand Hays. Das Unternehmen erzielte 2018 mit IT-Freelancern einen Umsatz von fast 1,1 Milliarden Euro. Dahinter folgen Gulp (430 Mio. €), Allgeier Experts (187 Mio. €) und SThree (156 Mio. €). Komplettiert werden die Top 5 von Etengo (129 Mio. €). Das 2008 gegründete Unternehmen erzielte 2018 mit 19,1 Prozent den größten Umsatzzuwachs aller Top-10-Unternehmen. An zweiter Stelle lag SThree mit einem Wachstum des IT-Freelancer-Umsatzes von 16,1 Prozent im Jahr 2018.
Das Feld der Anbieter mit mehr als 100 Millionen Euro wird auf Platz sechs von Solcom (105 Mio. €) abgeschlossen. Auf den Plätzen sieben, acht und neun folgen Westhouse (99 Mio. €), top itservices (69 Mio. €) und neusta consulting (66 Mio. €). Komplettiert wird die Liste der zehn führenden Anbieter von Questax mit einem IT-Freelancer-Umsatz von 58 Millionen Euro. Die vollständige Lünendonk®-Liste „Führende Anbieter für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern in Deutschland“ kann ab sofort unter www.luenendonk.de heruntergeladen werden.
Zur aktuellen Lünendonk®-Studie
Mit freundlicher Unterstützung der Unternehmen Allgeier Experts, Hays, Modis, SThree und Questax wird Ende August die vollständige Lünendonk®-Studie „Führende Anbieter für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern in Deutschland“ veröffentlicht. Sie enthält umfassende Informationen zu Trends und Entwicklungen im Markt, zum Stand der internen Digitalisierung der Anbieter sowie zahlreiche weitere informative Kennzahlen. Die Studie kann bereits heute kostenpflichtig vorbestellt werden unter www.luenendonk.de.
Hinweis: Um die Verlässlichkeit der Zahlen für die Studie und Liste sicherzustellen, haben die Anbieter eine Bestätigung der Umsätze durch den Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Alternativ konnten die Unternehmen – falls der Jahresabschluss noch nicht abschließend testiert wurde – eine schriftliche Ehrenerklärung abgeben. Die testierten Umsätze müssen dann nachgereicht werden. Da ein Anbieter keine Zahlen vorgelegt hat, wurde auf eine Darstellung verzichtet.